„Seit Jahren begleitet das Landratsamt die Fördermittelvergaben an unsere vielen ehrenamtlich Engagierten in unserem Landkreis. Ich verfolge mit großem Interesse, welche Themen unsere Ehrenamtslandschaft aufgreift und zum Wohle aller mit Leben erfüllt“, würdigt Landrat Michael Geisler deren Leistung. „Gerade im ländlichen Raum ist es in den letzten Jahren mit Hilfe der Ehrenamtspauschale gelungen, das bürgerschaftliche Engagement in den Vereinen als ein Fundament für die Zusammengehörigkeit und die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort zu stärken. Allen ehrenamtlich Tätigen sowie den Mitgliedern in den zahlreichen Vereinen, Verbänden und Hilfsorganisationen in unserer Region möchte ich einen großen Dank aussprechen.“
Das sind die Förderkriterien
Wichtigste Kriterien sind, dass der Zuwendungsempfänger seinen Sitz im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat, beziehungsweise dass die Förderung ihren Wirkungskreis hier im Landkreis entfaltet.
Die Projekte können mit maximal 90 Prozent sowie höchstens 2.000 Euro gefördert werden. Zehn Prozent der Gesamtkosten müssen die Antragsteller als Eigenmittel einplanen. Die Zuwendung erfolgt in Form einer Projektförderung zur Deckung von förderfähigen Ausgaben.
Ziele der Förderung sind der Erhalt, die Stärkung und Weiterentwicklung des bürgerschaftlichen Engagements. Über die Vergabe der beantragten Fördermittel entscheidet der Ältestenrat nach inhaltlicher Wertung auf der Basis eines Kriterienkatalogs mit entsprechender Punktevergabe.
Diese Maßnahmen können gefördert werden
Mit einer finanziellen Zuwendung kann die Würdigung ehrenamtlich Tätiger durch Ehrungen und Preise oder die Durchführung von Veranstaltungen, zu denen ehrenamtlich tätige Personen oder Personengruppen öffentlich ausgezeichnet und geehrt werden, bedacht werden. Maßnahmen, die mit einer Förderung aus dem Ehrenamtsbudget unterstützt werden können, sind zum Beispiel die Entwicklung eigener Ehrenamtsprojekte oder die Durchführung von Pilotprojekten. Auch die Anschaffung von Ausstattungs- oder technischen Gegenständen ist bis zu einem bestimmten Wert möglich.
Maßnahmen, welche eine Investition, zum Beispiel Baumaßnahmen, darstellen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die erforderlichen Unterlagen, weitere Erläuterungen und Hinweise zur Beantragung können unter www.landratsamt-pirna.de/buero-landrat.html abgerufen werden.
Des Weiteren wird der Landkreis auch im Jahr 2025 mehrere Veranstaltungen durchführen, bei denen im feierlichen Rahmen den Ehrenamtlichen öffentlich für ihre uneigennützige Unterstützung gedankt wird. Darüber wird im Landkreisboten berichtet.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.